Die Rechtsanwaltskanzlei Michael Großer hat Standorte in Chemnitz und Marienberg. Ich und mein Team sind für Sie schwerpunktmäßig auf den Gebieten des Bau- & Architektenrechts, Vergaberechts, Mietrechts, Arbeitsrechts und Strafrechts da.

Ich berate Sie natürlich auch gern auf weiteren Gebieten des Rechts, insbesondere auch der Vertragsgestaltung.

In einem Rechtsfall ist es oft nötig schnell zu handeln. Hierfür steht Ihnen ein engagiertes und junges Kanzleiteam zur Seite. Kontaktieren Sie uns per Telefon oder per E-Mail, um einen individuellen Beratungstermin zu vereinbaren. In diesem Beratungstermin können dann die Möglichkeiten einer effektiven Durchsetzung Ihrer Rechte und Interessen besprochen werden. In diesem Gespräch wird dann auch geklärt, ob eine gerichtliche Verfolgung Ihrer Interessen sinnvoll ist oder ob eine außergerichtliche Tätigkeit ausreicht, um den Konflikt zu lösen.

In einem ersten Beratungsgespräch klären wir Sie auch über die zu erwartenden Kosten auf.

Meine langjährige Berufserfahrung als Rechtsanwalt ermöglicht es eine Strategie zu entwickeln, welche dann konsequent und zielstrebig Ihre Interessen verfolgt!

Die Rechtsanwaltskanzlei Michael Großer finden Sie in der Kaßbergstraße 24 in Chemnitz im Kaßberg Palais.

Recht nützlich

Aktuelle Informationen zum Thema Baurecht

Aktuelles zum Verkehrs-, Bau- & Architektenrecht

Im Bauvertragsrecht spielen Streitigkeiten über Nachträge in der Praxis eine ganz erhebliche Rolle. Oft geht es nicht um die Bezahlung klarer Änderungs- oder Zusatzleistungen, sondern um die Frage, ob eine bestimmte vom Auftraggeber geforderte Leistung bereits vom Vertragsumfang erfasst ist und deshalb mit der vereinbarten Vergütung abgegolten ist oder ob es sich um eine Änderungs- oder Zusatzleistung handelt.

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Aktuelle Informationen zum Thema Arbeitsrecht

Aktuelles zum Arbeitsrecht

Im deutschen Arbeitsrecht ist der Abschluss eines unbefristeten Arbeitsvertrages der Normalfall. Befristungen sind jedoch im Rahmen des § 14 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) unter den dort genannten Voraussetzungen möglich. Es gibt danach diverse Möglichkeiten, Arbeitsverträge auch über einen längeren Zeitraum bei Vorliegen entsprechender Gründe zu befristen. 

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Aktuelle Informationen zum Thema Mietrecht

Aktuelles zum Mietrecht

Die Räumung und Herausgabe von Wohnraum kann auch im Wege des Eilverfahrens, d.h. durch Beantragung eines Erlasses einer einstweiligen Verfügung, aufgrund besonderer Dringlichkeit, erfolgen. So urteilte das AG Brandenburg unter dem 21.04.2017 in Anschluss an ein Urteil des LG Hamburg vom 10.12.2014.

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